Revolution im Arbeitsrecht und bei der Pflege von Familienangehörigen Frühjahr 2012
von Rechtsanwalt Wittmann
Bisher konnte ein Arbeitsnehmer nach dem bereits seit 2008 gültigen Pflegezeitgesetz im Falle einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen für maximal 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Mehr dazu lesen Sie hier.