Revolution im Arbeitsrecht und bei der Pflege von Familienangehörigen Frühjahr 2012

von Rechtsanwalt Wittmann

Unbeachtet von der Öffentlichkeit trat am 01.01.2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Für die Arbeitswelt und für viele Arbeitsverhältnisse bringt dieses Gesetz erhebliche Veränderungen.

Bisher konnte ein Arbeitsnehmer nach dem bereits seit 2008 gültigen Pflegezeitgesetz im Falle einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen für maximal 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Mehr dazu lesen Sie hier.

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